InstallationsProfi GmbH
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4181 Oberneukirchen

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Landesgericht Linz
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Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der InstallationsProfi GmbH

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wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart ist:

  1. Sämtliche Aufträge werden durch Unterzeichnung des Angebots fix erteilt. Der Käufer bestätigt, eine zweite Ausfertigung dieses Auftrages erhalten zu haben. Damit werden unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen vom Käufer ausdrücklich anerkannt. 
  2. Ein Rücktrittsrecht vom Auftrag gemäß §3 KSchV, wenn der Auftrag außerhalb unseres Geschäftes (Standes) abgeschlossen wurde, steht dem Käufer nicht zu, wenn die geschäftliche Verbindung durch den Käufer angebahnt wurde. Der Käufer bestätigt bereits jetzt , das Geschäft angebannt zu haben.
  3. Mündliche zusagen haben keine Gültigkeit, sofern Sie nicht auch schriftlich verankert sind. Unseren Firmenvertretern u. Verkäufern ist es verboten, mündliche Zusagen außerhalb dieses schriftlichen Auftrages zu machen und sind sie hiezu in keiner Weise bevollmächtigt. Soweit einer unserer Vertreter seine ihm erteilte Vollmacht, insbesondere durch mündliche Zusagen, überschreitet, behalten wir uns, trotz Ungültigkeit dieser Zusagen das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach besten Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, Verkehrsstörung oder gleichartige Ereignisse verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzuges ist erst nach fruchtlosen Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist von vier Wochen bei Inlands- und sechs Wochen bei Auslandsware zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Befindet sich ein Kunde in Annahmeverzug, so gebührt uns Lagerzins in Höhe der Lagerkosten bei einem Spediteur.
  5. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den a) Lohnkosten und/oder b) Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger, behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. Die vereinbarten, bzw. verrechneten Preise gelten überdies nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen. Im Angebot sind Rabatte in unterschiedlicher Höhe enthalten, diese Rabatte gelten bei Abnahme/Lieferung des Gesamtauftrages. Bei Teilabnahmen oder bei Zahlungsverzug werden die gewährten Rabatte ungültig und kommen die Listenpreise zur Verrechnung.
  6. Der Einbau und sonst notwendige Montagearbeiten  werden von unserem Fachpersonal auf Wunsch durchgeführt und zwar gegen gesonderte Verrechnung zu den jeweils üblichen Regiekostensätzen für Arbeits- und Wegzeit. Der Käufer bestätigt uns gegenüber durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die teilweise (bei Teilleistungen) bzw. endgültige Übernahme der Ware und Leistungen.
  7. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.
  8. Die von uns angebotenen Dienstleistungen, wie objektive Beratung und die funktionsgerechte Planung sind kostenlos. Jeder Kunde ist berechtigt, diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Durchgeführte Planungen werden mit dem Angebot nicht ausgefolgt. Über ausdrücklichen Wunsch des Kaufinteressenten können ihm Skizzen und Installationspläne gegen Hinterlegung eines Betrages von EUR  200,-- und komplette Planungen gegen Hinterlegung eines Betrages von EUR  500,-- Übergeben werden. Bei Auftragserteilung werden die obigen Beträge rückerstattet, ansonsten gelten diese als Abgeltung für Vorleistungen zu unseren Gunsten verfallen.
  9. Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Angebote, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert, noch dritte Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.   
  10. Sofort erkennbare Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich auch nicht, wenn vom Käufer Kredit in Anspruch genommen wird. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Reklamationen in Rahmen von Gewährleistungsansprüchen, Nachfristsetzungen und andere wichtige Erklärungen des Käufers an uns sind nur wirksam, wenn sie uns schriftlich zugekommen sind.
  11.  Zwanzig Prozent des Auftragswertes erbitten wir als Anzahlung bei Kaufabschluß, der restliche Betrag ist bei Lieferung zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder mittels Überweisung spesenfrei an uns durchzuführen. Bei Zahlungsverzug sind wir auch ohne vorangegangene Mahnung berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeitstag in Höhe von 8% über der gültigen Sekundärmarktrendite der österreichischen Nationalbank in Anrechnung zu bringen.
  12. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen unser alleiniges Eigentum. Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer, die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von der gelieferten Ware einen erheblich nachteiligen Gebrauch, sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
  13. Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Sollten Anzahlungen oder Teilzahlungen nicht fristgerecht bezahlt werden behalten wir uns das Recht vor auf Kosten des Käufers die Baustelle einzustellen und erst nach Begleichung der offenen Forderungen  die Lieferungen und Leistungen (Arbeiten) fortzuführen.                        
  14. Die kompensationsweise Geltendmachung von Gegenforderungen des Käufers aller Art ist ausgeschlossen, abgesehen vom Fall unserer Insolvenz, dem Fall des rechtskräftigen Feststehens oder der von uns erfolgten Anerkennung der Gegenforderungen des Käufers oder vom Fall des rechtlichen Zusammenganges von Gegenforderungen und Verbindlichkeiten.
  15. Wir sind im Falle leichter Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter nicht verpflichtet, außerhalb der Gewährleistung Schadenersatz auf Forderungen, die als Folge unserer Lieferung geltend gemacht werden, zu leisten.
  16. Wir können von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird.
  17. Gewährte Rabatte werden bei Zahlungsverzug, Ausgleich oder Konkurs hinfällig.
  18. Gerichtsstand: für 4181 sachlich zuständiges Gericht; Erfüllungsort ist 4181 Oberneukirchen (=Sitz des Auftragnehmers); Vereinbart wird die Geltung und Anwendung österreichischen Rechts. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  19. Bei Vereinbarung der Ratenzahlung tritt der Terminverlust ein, wenn der Käufer sechs Wochen trotz  vorgängiger Mahnung mit zweiwöchiger Frist säumig ist.
  20. In unseren Lieferumfang sind Gerüstung über 4m, Reinigungs-, Elektro-, Maurer-, Stemm-, Verputz-, Erd-, Sand-, Isolier- und Spenglerarbeiten  sowie sämtliche Professionistenarbeiten nicht enthalten. Weiters sind keine Stempelmarken und Kommissionsgebühren im Angebot enthalten oder einkalkuliert.
  21. Unsere Mitarbeiter u. Firmenvertreter sind nur gegen Ausfertigung von Belegen zum Inkasso berechtigt. Für sämtliche Zahlungen vom Käufer an unsere Firma werden Belege ausgestellt. Zahlungen, die uns oder  unseren Mitarbeitern  übergeben werden und kein Beleg darüber ausgestellt wurde, gelten als nicht geleistet.
  22. Die Verrechnung der Montage und der Materialien erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
  23. Unsere Angebote behalten ihre Gültigkeit  3 Monate ab Erstellungsdatum
  24. Bitte informieren Sie sich über Ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht für Verbraucher auf unserer Homepage unter www.installationsprofi.at - Widerrufsrecht oder fordern Sie diese Informationen einfach bei uns an.
  25. Für Bestellungen bei unseren Lieferanten/Händlern (B2B) gelten die gesetzlichen Grundlagen des Konsumentenschutzgesetzes, welche auch für Verbraucher gelten, dies insbesondere in Gewährleistungs- und Garantiefällen. Es gelten ausschließlich unsere AGB's, selbst bei nachfolgenden Auftragsbestätigungen, bleiben unsere Einkaufsbedingungen aufrecht. Anderslautende Bestimmungen gelten automatisch als nicht akzeptiert.